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Informationen zu : Altgerätesammlung

Was gehört zur Müllkategorie - Altgerätesammlung

Elektro-Großgeräte
(alle Geräte, deren Seitenkante länger als 50 cm ist), z.B.:
Bügelmaschinen, Elektroherde (oder auch nur deren Ceranfelder), Geschirrspüler, Heizgeräte, Wäschetrockner, Waschmaschinen

Elektro-Kleingeräte
(d.s. nahezu alle tragbaren Elektrogeräte),z.B.:
Blutdruckmessgeräte, Bohrmaschinen, Bügeleisen, CD-Player, Computerzubehör (Tastatur, Maus, USB-Sticks etc.), Elektrische Zahnbürsten, Handys, Kaffeemaschinen, Mixer, Radios, Rasierapparate

Gasentladungslampen
Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilber- und Natriumdampflampen

Kühlgeräte
Gefriertruhen, Klimageräte (für privaten Bereich), Kühlschränke

Was gehört NICHT zur Müllkategorie - Altgerätesammlung

"Normale" Glühlampen und Halogenlampen gehören zum Restmüll!

Was passiert damit Müll der Müllkategorie - Altgerätesammlung

Im Auftrag genehmigter Sammelsysteme werden die alten Geräte von der Sammelstelle abgeholt und zur Behandlung oder Verwertung weiter geleitet. Dabei werden nicht nur wertvolle Rohstoffe gewonnen, sondern Brauchbares kann repariert und Schadstoffe können umweltschonend entsorgt werden.

Hinweis für die Müllkategorie - Altgerätesammlung !

Tipp: der gesamte Elektronikbereich ist heute einer ungemein schnellen Dynamik unterworfen. Es werden Geräte abgegeben, die von der Funktion her einwandfrei in Ordnung sind, aber nicht mehr ganz dem letzten Stand der Technik oder dem neuesten Modedesign (z.B. Handys) entsprechen. Wenn Ihr altes Gerät also noch funktioniert, können Sie es gemeinnützigen Einrichtungen oder sozialökonomischen
Betrieben geben. Die Instandsetzung und Wiederverwendung weitgehend funktionsfähiger Geräte durch Reparaturbetriebe sichert Arbeitsplätze und trägt
zur regionalen Wertschöpfung bei.

http://www.umweltnet.at/article/articleview/36751/1/6932

Wohin mit Müll der Müllkategorie - Altgerätesammlung?

Wohin kann man alte oder nicht mehr gebrauchte Elektroaltgeräte, Kühlgeräte und
Leuchtstofflampen bringen?

- Einzelhandel beim Kauf eines Neugerätes, wenn die Verkaufsfläche größer als 150 m2 ist
- Altstoffsammelzentrum, Mistplatz oder Recyclinghof der Gemeinde

Wichtig: Nicht in den Restmüll!
Richtig Mülltrennen